Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 – Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anmeldung setzt ohne Ausnahme ein Mindestalter von 18 Jahren, sowie eine in Deutschland übliche, für den Zeitraum der Veranstaltung gültige, Haftpflichtversicherung voraus. Der Teilnehmer versichert mit Absenden der Anmeldung, dass er eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und ist auf Nachfrage der Orga dazu verpflichtet diese nachzuweisen.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die verbindliche Anmeldung über die Internetseite des Veranstalters, sowie die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Zur vollständigen Anmeldung gehört die Zahlung des Teilnehmerbeitrages, innerhalb von 7 Tagen beginnend mit der Zusendung der Kontodaten durch den Veranstalter, und die Zusendung der Charakterbeschreibung, sofern letztere mit Anmeldung gefordert wurde. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen, nach Absenden der Anmeldung auf der Internetseite auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
§ 2 – Datenschutz
Daten, welche ihr uns zwecks Anmeldung zu einer Veranstaltung überlasst, werden von uns über den Cloudspeicher Nextcloud gespeichert. Bei Nextcloud handelt es sich um einen deutschen Cloud-Service, dessen Serverstandort sich auch in Deutschland befindet. Datenspeicherung und -austausch sind Ende zu Ende verschlüsselt und DSGVO zertifiziert. Eure Daten werden lediglich zur Durchführung der betreffenden Veranstaltung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden nach Abschluss der Veranstaltung unverzüglich gelöscht, nicht jedoch vor dem 15.07.2026, sofern die Daten nicht noch zur Abwicklung der Anmeldung, insbesondere ggf. notwendiger Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, oder aus anderen zwingenden Gründen benötigt werden. In letzterem Fall werden die Daten unverzügliche gelöscht, sobald der Grund der Aufbewahrung nicht weiter vorliegt.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung verwendet. Pflichtangaben erfolgen auf Grundlage der Vertragserfüllung, freiwillige Angaben auf Grundlage eurer Einwilligung.
§ 3 – Regelwerk
Auf Anfrage hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen, gespielt wird auf Basis des Drachenfest Regelwerkes und ergänzend hierzu DKWWDK („Du kannst, was du darstellen kannst“). Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem (inkl. Regelmodifikationen) als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Wird eine Charakterbeschreibung nach der Anmeldung in wesentlichen Teilen geändert und der Charakter dadurch im Rahmen des Regelsystems des Veranstalters nicht mehr spielbar, so steht dem Teilnehmer kein Rücktrittsrecht zur Verfügung.
Das Drachenfest Regelwerk findet ihr auf deren Homepage: https://www.drachenfest-larp.info/medien/downloads/
§ 4 – Sicherheit
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer ist sich den Risiken und der Natur der Veranstaltung bei Anmeldung bewusst. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Diese werden von der Orga/Spielleitung mit Namen des Spielers gekennzeichnet und bis zum Ende der Veranstaltung aufbewahrt. Dies schließt sowohl die Polsterwaffen, Pfeile/Bolzen o.ä. als auch die Rüstung ein. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) während der Veranstaltung eigenverantwortlich auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen, indem er sie der Orga/Spielleitung zur Verwahrung bis zum Ende der Veranstaltung übergibt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, sowie das Entfachen von offenen Feuern oder Pyroeffekten außerhalb von dafür vorgesehenen und von dem Veranstalter genehmigten Örtlichkeiten.
Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente oder andere Dinge zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. Das Mitbringen und der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art ist strikt untersagt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
Der Konsum von Cannabis und cannabishaltigen Produkten ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.
§ 5 – Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der bei Veranstaltungen dieser Art typischerweise auftritt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Weiterfresserschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall sowie sonstige nicht unmittelbar aus der Pflichtverletzung resultierende Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 6 – Urheberrecht und Aufzeichnungen
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Der Teilnehmer erklärt sich durch Teilnahme mit dieser Verwendung einverstanden.
Alle Rechte an den vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren, die in Verbindung mit dem von Wyvern e. K. erdachten Drachenfest stehen, bleiben Wyvern e. K. vorbehalten. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren, die nicht in Verbindung mit dem von Wyvern e. K. erdachten Drachenfest stehen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter stellt diese bis auf Widerruf Wyvern e. K. zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, und auch im Internet (z. B. Social Media) ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 7 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter übertragbar. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer, ohne Angaben von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. Beitragsrückerstattungen sind im Normalfall nicht möglich.
§ 8 – Finanzielles
(1) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung des Veranstalters. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, gilt die Anmeldung als nicht vollständig. Der Teilnehmerbeitrag ist innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung der Kontodaten durch den Veranstalter zu überweisen, anderenfalls gilt die Anmeldung als unwirksam. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
(2) Insofern durch den Veranstalter vergünstigte ‚Sozialtickets‘ angeboten werden, so handelt es sich dabei um ein Angebot auf, das von Seiten der Teilnehmer kein Recht auf Inanspruchnahme besteht. Die Inanspruchnahme kann nur nach schriftlicher Rücksprache mit dem Veranstalter erfolgen. Die Rabatte der Sozialtickets werden durch freiwillige Überzahlung der Ticketpreise der Teilnehmer realisiert und können in Höhe und Anzahl deswegen nur in Abhängigkeit dieser Überzahlung ausgegeben werden. Sofern Überzahlungen geleistet werden ohne das Sozialtickets in Anspruch genommen werden, erklärt sich der Teilnehmer mit Zahlung damit einverstanden, dass der überzahlte Betrag dem p.i.p. e. V. als Spende verbucht wird.
§ 9 – NSC-Klausel
Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe der hierdurch entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden.
§ 10 – Rabatte
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. Können die Teilnehmer die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 11 – Sonstiges
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich Vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Es gelten die allgemeinen Geschäfts- und Teilnehmerbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Veranstalters.
Stand: 23.01.2026